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Palästinensische Gemeinschaften an der Peripherie Jerusalems riskieren  gewaltsam vertrieben zu werden

UN – Büro zur Koordinierung humanitärer Angelegenheiten im palästinensischen Gebiet.

 

 

 Juni 2013

 

Hauptfakten

Ewa 2300 Palästinenser, zwei Drittel davon Kinder, leben in etwa 20 kleinen Gemeinschaften in den Hügeln östlich von Jerusalem in Zone C.  (E1)

Über 80 % der Bewohner sind Flüchtlinge, ein Status, den sie nach ihrer Vertreibung 1950 aus dem Süden Israels angenommen haben.

Die Beduinengemeinschaften haben nach und nach den Zugang zu ihren Weideflächen verloren, weil sich die jüdische  Siedlung weiter ausgedehnt hat.

Die meisten Familien haben anhängige Order  zur Zerstörung ihrer Hütten, keine der Gemeinschaften hatten einen Stromanschluss und nur die Hälfte ist mit dem Wassernetz verbunden.

Die meisten dieser Gemeinschaften liegen inzwischen innerhalb  der Gemeindegrenzen von Maale Adummim   (Siedlung  36 000 E.) – ein Gebiet, das den Gemeindegrenzen von Tel Aviv  gleichkommt (405 000 E.)

Beduinengemeinschaften in Zone C, die also von ihren Tierherden leben, sind die Empfindlichsten in der West Bank – etwa 34% Nahrungsmittel-Unsicherheit.

Zwischen 2008 und 2012  wurden mehr als 4000 Palästinenser, meistens Beduinengemeinschaften zwangsweise vertrieben, weil sie ihre Hütten ohne Genehmigung  gebaut hätten

Mehr als 520 000 israelischer Zivilisten leben in israelischen Siedlungen, die im Widerspruch zum Internationalen Gesetz stehen; sie erhalten bevorzugte Behandlung, was die Zuteilung von Land betrifft und den Empfang aller allgemeinen Dienste (Strom. Wasser, Straßen …)

1.       Kleine Beduinengemeinschaften in den Hügeln von Ostjerusalem stehen unter dem Risiko  zwangsweiser Vertreibung auf Grund eines „Umsiedlungs“plans, der von den israelischen Behörden vorangetrieben wird.  Die Behörden rechtfertigen dies auf Grund dessen, dass die Bewohner keine Besitzurkunden haben. Die Bewohner jedoch sind gegen diese Umsiedlung und bestehen  auf ihrem Recht, zu ihrem ursprünglichen  Land im südlichen Israel zurückzukehren. Bis dies geschieht, haben sie die internationale Gemeinschaft um Schutz und Hilfe  an ihrem jetzigen Ort gebeten, einschließlich entsprechender Planung und Genehmigung   für ihr Wohnen und  den Besitz, den sie als Lebensunterhalt benötigen.

2.       Eine Kombination von Maßnahmen  israelische Behörden haben eine einschränkende-Umwelt für die Gemeinschaften geschaffen. Die Maßnahmen schließen beschränkten Zugang zu Weideflächen und zum Markt für ihre Produkte ein, was ihren Lebensunterhalt beeinträchtigt und ihre Abhängigkeit humanitärer Hilfe vergrößert; die Drohung  der Zerstörung ihrer Unterkünfte, der Schulen und Ställe und die Beschränkungen, Baugenehmigungen zu erhalten. Die Behörden haben auch versäumt, die Gemeinden vor Belästigungen und Angriffen durch  israelische Siedler zu schützen.

3.       Der „Umsiedlungs“-Plan in seiner jetzigen Form lässt ernste rechtliche und humanitäre Besorgnis aufkommen. Da gab es fast keine Beratung mit den Betroffenen, denen erzählt wurde, dass sie keine andere Wahl hätten, als die Gegend zu verlassen. Die israelischen Behörden haben öffentliches („Staats“-)Land an zwei Orten zugeteilt, die  für die Umsiedlung bestimmt  und vorbereitet war. Doch beide Seiten erhoben schwere Bedenken: die begrenzte Verfügbarkeit von Weideland an den beiden  vorgeschlagenen  Örtlichkeiten wird das traditionelle Leben und die Kultur der Beduinengemeinschaften, so wie es für 150 Familien der Fall war, sehr beeinträchtigen. Sie waren aus dieser Gegend in den späten 90erJahren umgesiedelt worden. Eine dieser Örtlichkeiten liegt nahe an einer Müllhalde, die mit ernsthaften Gesundheitsbedenken verbunden ist.

4.       Das Gebiet, in dem die Beduinengemeinschaften im Augenblick leben, ist für die Erweiterung israelischer Siedlungen  vergeben worden. Dies schließt auch den E1 Plan mit ein, der den Bau von Tausenden neuer Wohnungen und Geschäfte mit sich bringt und so ein durchgehend  bebautes Gebiet zwischen der  Ma’ale Adumim-Siedlung und Jerusalem schafft. Während dieser Plan in den späten 90er-Jahren eingefroren war, verkündigte die Regierung jetzt seine Wiederbelegung. Das besagte Gebiet ist auch davon betroffen, von der Mauer umgeben zu werden. Wenn dies fertig gestellt worden ist, werden diese Pläne die palästinensische Präsenz in dem Gebiet und Ost-Jerusalem weiter vom Rest  der Westbank absperren  und die territoriale Verbindung der besetzten  nördlichen und südlichen Gebiete unterbrechen.

5.       Der UN-Generalsekretär hat erklärt, dass  die Durchführung  der vorgeschlagenen „Umsiedlung“  einer zwangsweisen  individuellen und Massenvertreibung gleich käme, die nach dem internationalen humanitären Gesetz und dem Menschenrechtsgesetz (1) verboten sei.  Als Besatzungsmacht hätte Israel die Verpflichtung, die palästinensische zivile Bevölkerung zu schützen und das Gebiet zugunsten  dieser Bevölkerung zu verwalten. Die Zerstörung oder Konfiszierung von privatem Eigentum, einschließlich der Wohnhütten als auch der Transfer  von Siedlern in die besetzten Gebiete sei auch verboten.

 

(1)     Bericht des UN-Generalsekretärs vor der UN-Vollversammlung A/67/372, 13. September 2012, §37

(dt. Ellen Rohlfs)