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Nuri el-Okbi und der Experte
 ( oder Wie Beduinen in Israel um 
ihre Landrechte kämpfen müssen
)
Gush Shalom, 9.5.10
Im Fall des Beduinenlands 
sieht die Staatsexpertenzeugin Prof. Ruth Kark keine Notwendigkeit, die Sache 
vor Ort zu prüfen und  sich mit den 
Beduinen zu treffen, bevor sie ein Sachverständigengutachten abgibt. 
In der Sitzung dieser 
Woche, bei der es um den Fall des Beduinenlandes geht, und die vor der Richterin 
Sarah Dovrath im Beer Sheba-Distriktgericht staatfand, hat Anwalt Michael Sfard 
die Expertenzeugin des Staates Prof. Ruth Kark von der Hebräischen Universität 
von Jerusalem einem Kreuzverhör unterzogen. 
Sfard vertritt Nuri 
el-Okbi, den Beduinen-Menschenrechtsaktivisten, der die Rückgabe des Landes 
in Al-Arakib nordwestlich von Beersheba fordert, wo er geboren wurde und 
von wo er und sein Stamm 1951 vertrieben wurden. Prof. Kark, die sich auf 
historische Geographie spezialisiert hat, hat bei früheren Rechtsfällen schon 
viele Sachverständigengutachten abgegeben und unveränderlich die 
staatliche Leugnung unterstützt, dass Beduinen in verschiedenen Teilen des Negev 
Land besitzen. Bis jetzt jedoch war sie noch nie einem Kreuzverhör unterworfen 
worden. 
Wie von Sfards Fragen 
bestätigt, war die prinzipientreue Position der Prof. Kark die, dass es im 19. 
Jahrhundert keine dauernde Besiedlung oder landwirtschaftliche Nutzung des Negev 
gegeben hätte (außer seiner Küstenregion, die 
heute dem Gazastreifen entspricht) und dass seine Beduinenbevölkerung 
Nomaden waren, die keinen festen Sitz hatten. Deshalb muss das Negevland als 
„Mawaat“ (buchstäblich „totes Land“) nach dem Ottomanischen Landgesetz von 1858 
angesehen werden – d.h. unkultiviertes, besitzerloses Land, das deshalb als 
Landbesitz des Sultans angesehen  
wurde, das heute dem Staat Israel gehört. 
Sfards Fragen enthüllten 
die Tatsache, dass Prof. Kark es nicht für nötig befand, vor der Formulierung 
des Sachverständigengutachtens über den Besitzstand des Al-Arakib-Landes eine 
Untersuchung des in Frage stehenden Landes vor Ort durchzuführen und Reste zu 
prüfen, die auf seine Situation in der Ottomanischen Zeit hinweisen. Sie hielt 
es auch nicht für nötig, die beduinischen Bewohner selbst oder ihre Version der 
Sache zu hören, die sich auf die umfassende mündliche Überlieferung stützt, die 
der primäre Weg für historische Daten in der Beduinengesellschaft sind.
Stattdessen bezog sich 
Prof. Kark hauptsächlich auf Berichte von europäischen und amerikanischen 
Reisenden, die die Negevwüste während des 19.Jahrhunderts besuchten. Bei seinem 
Kreuzverhör konfrontierte Sfard die Zeugin mit der Meinung vieler 
Wissenschaftler und Forscher in Israel und im Ausland, die die Verlässlichkeit 
dieser Reisenden hinterfragen.
Da viele von ihnen als 
christliche  Pilger nach Palästina 
kamen und  mehr an biblischen 
Antiquitäten interessiert waren als an den Bewohnern des Negev, zeigen ihre 
schriftlichen Aufzeichnungen starke Vorurteile gegenüber den Beduinen, und da 
ihre Vorstellungen von dem, was ein „Dorf“ ist und was „Landwirtschaft“ sehr von 
europäischen Vorstellungen abhing und nicht auf beduinische Lebensweise 
anzuwenden ist, bei der Beduinen je nach Jahreszeit zwischen einem Winter- und 
Sommerwohnplatz  hin- und 
herwandern. 
Anwalt Sfard bemerkte auch, 
dass viele westliche Reisende, auf die Prof. Kark ihre Sachverständigengutachten 
gründet, nie das al-Arakib-Gebiet besuchten und so dieses Gutachten für diesen 
Fall völlig irrelevant machten. Sfard bemerkte außerdem, dass Prof. Kark 
das Zeugnis eines westlichen Reisenden ignorierte, der Al-Arakib besuchte 
und schon 1807  ein Lager 
mit nicht weniger als 70 Zelten des al-Okbi-Stammes vorfand , 
Prof. Kark antwortete darauf :“Es war ein Zeltlager und kein Dorf. Sie 
waren Nomaden. Am nächsten Tag mochten sie von dort weggezogen sein.“ 
Prof. Karks Kreuzverhör 
wird am  13. Mai 
vor der Richterin Sarah Dovrat im Beer Sheba- Distriktgericht wieder 
aufgenommen. 
(dt. Ellen Rohlfs)