Die Einschränkungen bleiben: Leben mit Verboten in Palästina

 

Amira Hass, 22.1.07 , Counterpunch

 

Alle Versprechungen, die Einschränkungen in der Westbank zu lockern, haben das wahre Bild  nur verdunkelt. Ein paar Straßensperren wurden weggeräumt, aber die folgenden Verbote sind geblieben. (Diese Informationen wurden von Haaretz, UN-OCH und Machsom-Watch gesammelt)

 

Ständige Verbote

*Palästinenser aus dem Gazastreifen dürfen sich nicht in der Westbank  aufhalten.

*Palästinensern ist es verboten, Ost-Jerusalem zu betreten.

*Palästinensern ist es verboten, den Gazastreifen über den Erez-Grenzkontollpunkt zu betreten.

*Palästinensern ist es verboten, das Jordantal zu betreten.

*Palästinensern ist es verboten, Dörfer, Land, Städte und Stadtteile entlang der „Randzone“ zwischen dem Trennungszaun und der Grünen Linie (etwa 10 %) zu betreten.

*Palästinenser, die nicht Bewohner der Dörfer Beit Furik und Beit Dajan ( im Raum Nablus) und Ramadin ( südwestlichste Ecke der Westbank) sind, dürfen diese Orte nicht betreten.

*Palästinensern ist es verboten, das Areal um die Siedlungen zu betreten, auch wenn ihr Land innerhalb des von Siedlungen bebauten Landes liegt.

*Palästinensern ist es verboten, Nablus mit einem Fahrzeug zu „betreten“.

*Palästinensischen Bewohnern von Jerusalem ist es verboten, Zone A (Pal. Städte der Westbank zu betreten)

*Bewohnern des Gazastreifens ist es verboten, die Westbank über die Allenby-Brücke zu betreten.

*Palästinensern ist es verboten, über den Flughafen Ben-Gurion ins Ausland zu reisen.

*Kinder unter 16 dürfen Nablus nicht ohne den Original-Geburtsschein und elterliche Begleitung verlassen.

*Palästinenser mit Passierschein für Israel dürfen aber keinen Übergang benützen, der für Israelis und Touristen bestimmt ist.

*Gazabewohner haben kein Wohnrecht in der Westbank .

*Westbankbewohner haben kein Wohnrecht im Jordantal, in den Dörfern Beit Furik und Beit Dajan, auch nicht in der Randzone.

*Palästinensern ist es verboten, Waren und Frachtgut durch die internen Westbank-Kontrollpunkte zu bringen.

 

Zeitweilige Verbote

 

Bewohnern bestimmter Teile der Westbank ist es verboten, in den übrigen Teil der Westbank zu reisen.

Personen einer bestimmten Altersgruppe – vor allem Männer im Alter von 16-30, 35 oder 40 – ist es verboten, das Gebiet zu verlassen, in dem sie ansässig sind ( gewöhnlich Nablus und andere Städte in der nördlichen Westbank).

Private Wagen dürfen nicht durch den Swahara-Abu-Dis-Kontrollpunkt (der den nördlichen Teil der Westbank vom südlichen Teil trennt) Dieses Verbot wurde vor zwei Wochen aufgehoben, um die „Einschränkungen zu erleichtern“ .

 

Reisegenehmigungen erforderlich

 

*Eine Magnetkarte ( an sich für die Einreise nach Israel, sie erleichtert aber auch das Passieren durch die Checkpoints innerhalb der Westbank).

*Eine Arbeitserlaubnis für Israel (der Arbeitsgeber muss zur zivilen Verwaltung kommen und eine beantragen.)

*Eine Genehmigung für medizinische Behandlung in israelischen und palästinensischen Krankenhäusern in Ost-Jerusalem (der Antragsteller muss eine Aufforderung des Krankenhauses vorlegen, seinen gesamten Krankenbericht und einen Beleg dafür, dass  er die Behandlung, die er sucht, nicht in den besetzten Gebieten erhalten kann.

 

Checkpoints und Barrieren

 

Am 9. Januar 2007 gab es 75 mit Militär besetzte Kontrollpunkte in der Westbank.

Durchschnittlich gibt es außerdem noch 150 „fliegende Kontrollpunkte“ in einer Woche (September 2006)

Außerdem gibt es 446 Absperrungen zwischen Straßen und Dörfern, einschließlich Betonklötzen, Erdhaufen, 88 eiserne Tore und 74 km lange Zäune entlang den Hauptstraßen.

83 Stahltore gibt es im Sicherheitszaun, der das Land von ihren Besitzern trennt. Davon öffnen nur 25 Tore  gelegentlich. .

 

Amira Hass schreibt für Haaretz. Sie ist Autorin von  einem Buch über den Gazastreifen und über eines über  Ramallah. Ihr letztes Buch: „Morgen wird alles schlimmer!“ (2006)

 

(dt. Ellen Rohlfs)